🗞️ AllgemeinLandkreis Peine beschließt Arbeitspflicht für Asylbewerber – und löst eine Debatte aus
Im niedersächsischen Landkreis Peine sollen Asylbewerber künftig zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden. Rund 850 Menschen sind betroffen – Befürworter sehen eine Integrationschance, Kritiker warnen vor Bürokratie und Symbolpolitik.
Was im Landkreis Peine beschlossen wurde
Im niedersächsischen Landkreis Peine hat der Kreistag eine Regelung beschlossen, die weit über die Region hinaus für Diskussionen sorgt: Asylbewerber sollen künftig zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden – etwa bei der Pflege öffentlicher Grünanlagen oder in sozialen Einrichtungen.
Rund 850 Menschen sind von der Entscheidung grundsätzlich betroffen. Allerdings sind nach den bisherigen Plänen mehrere Gruppen ausgenommen – darunter Minderjährige, Schwangere, Alleinerziehende sowie Menschen, die bereits arbeiten oder an Integrationskursen teilnehmen.
Rechtlich stützt sich der Beschluss auf das Asylbewerberleistungsgesetz: Dessen Paragraf 5 erlaubt es, Leistungsberechtigten sogenannte «Arbeitsgelegenheiten» zuzuweisen. Für die geleisteten Stunden ist eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde vorgesehen.
Beschlossen wurde die Maßnahme auf Antrag der Gruppe aus CDU und FDP. SPD und Grüne stimmten dagegen. Besonders bemerkenswert: Der Landrat selbst stand dem Vorhaben skeptisch gegenüber – die Mehrheit im Kreistag setzte sich dennoch durch. Die Kreisverwaltung muss nun ein konkretes Konzept zur Umsetzung erarbeiten.













